Zur Zeit wird wieder heftigst über dieses Thema debattiert. Nach dem sehr tragischen Tod einer 16-jährigen Lehrtochter von vergangenem Freitag in Zürich muss man einmal mehr festhalten, dass die Armeewaffe eines Wehrmannes nicht nach Hause gehört.
Selbst gemässigte SVP-Politiker weichen diesbezüglich von ihrem ultraharten Kurs ab und finden auch, dass dieses Thema geregelt gehört.
Aus meiner Sicht gibt es folgende Massnahmen zu ergreifen: Die Armeewaffe wird nach jedem geleisteten Dienst in einem Zeughaus in der Nähe des Wohnortes deponiert. Bei Sportschützen, welche die Armeewaffe regelmässig für ihr Hobby gebrauchen, ist der Schützenverein zuständig. Diese Waffen werden in einem Schützenstand deponiert.
Man könnte glauben, dass nun wirklich genug passiert ist. Nebst den bekannten Tötungsdelikten gibt es sicher eine Unzahl von Bedrohungen mit diesen Waffen.
Wieso nur ist das so eine heilige Kuh, dass die Armeewaffe nach dem Dienst nach Hause genommen wird? Kann mir dies jrgendjemand erklären?
Es scheint fast, dass Herr Schweizer ohne Armeewaffe nur ein halber Mann sein soll. Wie müssen sich wohl die anderen fühlen, die nie eine Armeewaffe besessen haben. Der Schreibende selbst hatte mangels genügend Sehschärfe nie eine Armeewaffe. Ich fühlte mich deswegen nie als „halber Schweizermann“.
Viel wird jrgendwie geregelt, nur bei diesem Thema schalten einige Politiker auf stur und taub. Leider waren es bisher immer die sogenannt wichtigen oder mehrheitsfähigen Politiker, die dies verhinderten. Ich hoffe diesbezüglich nun auf eine Trendwende, die von vielen vernünftigen Politiker eingeläutet wird.
Bis bald!
feldwaldwiesenblogger